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Waldorfschule verstösst gegen Grundgesetz? “Selber!”

“Die Freie Waldorfschule in Berlin-Kreuzberg ist eine angesehene
pädagogische Einrichtung, aber auch eine teure Angelegenheit. Bis zu 730
Euro pro Kind müssen die Eltern je nach Verdienst monatlich zahlen. Der
Mindestsatz beim Schulgeld beträgt immer noch 110 Euro – in einem
Wohnumfeld, in dem mehr als vierzig Prozent der unter 15-Jährigen
staatliche Transfers erhalten.

Für Marcel Helbig und Michael
Wrase vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) sind solche Beispiele eine
»verfassungswidrige Praxis«. Das Erheben von Schulgebühren setzt ihrer
Ansicht nach eine Einkommensstaffelung nach unten bis hin zur
vollständigen Befreiung »zwingend voraus«; alles andere sei »soziale
Ausgrenzung«” (neues deutschland)

Quelle.
Thomas Gesterkamp

in neues deutschland – “Lasche Überwachung: Viele Privatschulen in Deutschland schotten sich sozial ab – und
missachten damit die Vorgaben des Grundgesetzes.

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