“Es wird niemand für die Schriften ein kompetentes Urteil zugestanden, der nicht die von dieser Schule geltend gemachte Vor-Erkenntnis durch sie erworben hat.
Andere Beurteilungen werden insofern abgelehnt, als die Verfasser der entsprechenden Schriften sich in keine Diskussion über dieselben einlassen.” (Anthroposophische Gesellschaft)
Quelle: Die Prinzipien der Anthroposophischen Gesellschaft, §8, unter www.goetheanum.org